Die Klausurtermine für das laufende Semester werden an dieser Stelle, unterteilt nach Zwischenprüfung, Schwerpunktbereich und sonstigen Klausuren veröffentlicht (siehe linke Spalte), sobald vom Prüfungsamt festgelegt wurden. Bitte beachten Sie, dass sich die Termine nach ihrer Veröffentlichung noch ändern können. Sehen Sie deshalb bitte regelmäßig nach, ob sich Änderungen ergeben haben.
Wählen Sie bitte zunächst die für Sie richtige Kategorie aus:
Allgemeine Hinweise zu Klausuren aller Prüfungsordnungen
- Im Falle einer Erkrankung am Prüfungstag muss unverzüglich der Rücktritt von der Prüfung erklärt werden. Weitere Hinweise zum Rücktrittsverfahren und Formulare, die das Verfahren erleichtern können, finden Sie hier.
- Die verwendeten Gesetzestexte und die verwendeten Klausurbögen bei Präsenzklausuren dürfen keinerlei persönliche Anmerkungen, handschriftliche Notizen oder Unterstreichungen enthalten. Die Markierung von Gesetzen in den Gesetzessammlungen durch Aufkleber jeglicher Art oder selbstklebende Zettel ist nicht gestattet. Verstöße können als Täuschungsversuch im Sinne der Prüfungsordnung gewertet werden. Es liegt in der Verantwortung des Prüflings entsprechende Gesetzestexte mitzubringen. Seitens der Universität können eventuell fehlende Gesetzestexte nicht zur Verfügung gestellt werden.
- Sonstige unzulässige Hilfsmittel (z. B. "Spickzettel", Schemata, Register) dürfen weder benutzt noch am Arbeitsplatz mitgeführt (schon der Versuch einer Täuschung kann prüfungsrechtlich sanktioniert werden).
- Mobiltelefonen, Smartwatches, Kopfhörer u.ä. sind unzulässige Hilfsmittel! Es wird empfohlen, diese Geräte von vornherein nicht mit in den Prüfungsraum zu nehmen und in den Schließfächern einzuschließen oder sie ausgeschaltet in der Tasche vorne im Hörsaal abzulegen. Mobiltelefone und sonstige elektronische Geräte müssen ausgeschaltet sein und dürfen nicht unmittelbar am Körper getragen werden oder am Arbeitsplatz liegen. Ein Mitführen dieser Geräte bei Toilettengängen (auch ausgeschaltet) ist nicht gestattet. Das Beisichführen o.g. betriebsbereiter Geräte während der Prüfung und bei Toilettengängen (auch ausgeschaltet) kann ggf. als Täuschungsversuch gewertet werden.
- Bitte erscheinen Sie zu den Einlasskontrollen zu sämtlichen Klausurterminen ca. 15 Minuten vor Prüfungsbeginn.
- Bringen Sie bitte unbedingt einen amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass) zum Prüfungstermin mit; wenn diese mit einem aktuellen Foto versehen sind, sind auch Führerschein oder Krankenkassenkarten zulässig. Ein Studierendenausweis ist nicht vorzuzeigen.
- Bitte bringen Sie das Papier (idealerweise liniert zur Anfertigung der Klausur selbst mit.
- Bearbeitungszeit: Jeweils120 Minuten, für die neuen Zwischenrprüfungsklausuren gemäß Zw-PO 2023 180 Minuten, die Klausuren beginnen s.t.
- Termin- und/oder Raumänderungen aus wichtigem Grund sind nie auszuschließen. Bitte kontrollieren Sie die Daten deshalb noch einmal vor der jeweiligen Prüfung!
- Wegen etwaiger kurzfristiger Änderungen der Raumbelegung beachten Sie bitte die oben auf der Seite verlinkten Klausurtermine (unterteilt nach Zwischenprüfung, Schwerpunktbereich und sonstige Prüfungsordnung).