Geschichte und Organisation
Am 14.11.2005 wurde eine Kooperationsvereinbarung zwischen der Universität und der Deutschen Notarrechtlichen Vereinigung e.V. zur Gründung eines Rheinischen Instituts für Notarrecht zum 01.01.2006, zunächst befristet auf 5 Jahre, abgeschlossen. Im November 2010 wurde dieser Vertrag um weitere 5 Jahre verlängert. Am 21.03.2015 wurde schließlich eine erneute Verlängerung der Kooperationsvereinbarung bis zum Jahr 2020 geschlossen, welche das Institut mit seinen Freunden und Förderern im Anschluss an die Tagung zu den "Gefahren der E-Rechtskommunikation" am Abend des 30.10.2015 in einem kleinen Festakt würdigte. Im Rahmen eines Festaktes wurde am 12.11.2020 die erneute Verlängerung bis zum Jahr 2025 gefeiert, welcher durch einen Vortrag von Herrn Heinz-Josef Friehe, Präsident des Bundesamts für Justiz, abgerundet wurde.
Das Institut widmet sich der wissenschaftlichen Erforschung von Fragen auf allen für die Tätigkeit der Notare und die Vertragsgestaltung bedeutsamen Rechtsgebieten, insbesondere durch die Durchführung von Lehrveranstaltungen und wissenschaftlichen Tagungen. Wissenschaftliche Forschungsvorhaben auf diesem Gebiet sind angeregt und werden gefördert.
Neben der Deutschen Notarrechtlichen Vereinigung und ihrem Institut in Würzburg gibt es weitere notarrechtliche Institute, nämlich die Forschungsstelle für Notarrecht an der LMU München sowie das Notarinstitut an der HU Berlin, das Insitut für Notarrecht an der Georg-August-Universität Göttingen , das Institut für Notarrecht an der Friederich-Schiller-Universität Jena, das Notarrechtliche Zentrum Familienunternehmen an der Bucerius Law School und die Forschungsstelle für notarielle Rechtsgestaltung an der Universtiät Heidelberg. Daneben existieren Institute für Anwalts- und Notarrecht, z. B. an der Universität Bielefeld.
Das Institut wird auch von der Rheinischen Notarkammer, der Notarkammer Koblenz sowie der Saarländischen Notarkammer getragen. Darüber hinaus wird das Rheinische Institut für Notarrecht durch den Förderkreis des Institutes unterstützt.
Das Rheinische Institut für Notarrecht soll nicht allein innerhalb der Bonner Universität wirken, sondern strebt die Zusammenarbeit mit den benachbarten rechtswissenschaftlichen Fakultäten, insbesondere in Köln, Düsseldorf und Mainz an.
Zu der Organisationsstruktur: