Transcript of Records
Liebe Studierende!
Zur Ausstellung eines Transcript of Records übermitteln Sie uns Ihr vorbereitetes Transcript of Records per E-Mail an transcript@jura.uni-bonn.de . Bitte geben Sie in dieser Mail auch Ihre Telefonnummer an.
Ihre Leistungsnachweise (jene, die nicht in Basis eingetragen sind, also AG-Scheine, Scheine der Großen Übungen, Fremdsprachenschein usw.) fügen Sie bitte als Scans Ihrer E-Mail mit Angabe der Zusendungsadresse für das Transcript of Records im Original bei.
Alternativ können Sie auch die Leistungsnachweise als Originale oder beglaubigte Kopien -zusammen mit einem an Sie adressierten Din A4-Briefumschlag- per Post zusenden oder Sie werfen Unterlagen in das Postfach Nr. 38 der Auslandskoordination gegenüber dem Dekanat ein.
Nach Prüfung des Transcript of Records wird Ihnen das Dokument zunächst als Scan per E-Mail und danach im Original -ggf. mit den übersandten Leistungsnachweisen- per Post zugesandt.
Hinweis: Die Ausstellung eines Transcripts of Records kann aktuell bis zu 3 Wochen Bearbeitungszeit benötigen.
Studierende der Rechtswissenschaft haben nach Ablegung der "Ersten Prüfung" die Möglichkeit, an einer ausländischen Universität den Grad eines "Master of Laws (L.L.M.)" zu erwerben. Bei einer Bewerbung wird in Universitäten die Vorlage eines so genannten "Transcript of Records" verlangt. Teilweise muss auch bei einer Erasmus- oder Austausch-Bewerbung an einer Partneruniversität ein Transcript of Records eingereicht werden. Ein solches Transcript wird vom Fachbereich ausgestellt. Bitte beachten Sie hierzu folgende Hinweise:
- Benutzen Sie bitte den Vordruck des Fachbereichs, den Sie hier herunterladen können:
Formular: Transcript of Records als Word-Dokument auf Englisch und Transcript of Records als Word-Dokument auf Deutsch
Formular: Transcript of Records als OpenOffice-Dokumentund verwenden Sie bitte die in der Übersetzungshilfe angegebenen Fachbegriffe.
Bitte füllen Sie das Formular am Computer aus und tragen alle am Fachbereich Rechtswissnschaft der Universität Bonn erbrachten Leistungen ein. Die Tabellen zum Eintragen der Kurse können dafür bei Bedarf erweitert werden. Eine Erklärung zu den ECTS-Grades finden Sie am Ende des Dokuments. Soweit Sie die ECTS Credits und Semesterwochenstunden aufgeführt haben wollen, finden Sie diese in der jeweiligen Studienordnung.
Bitte bedenken Sie, dass die Bearbeitungszeit bis zu drei Wochen in Anspruch nehmen kann und planen Sie dies in Ihren Vorbereitungen mit ein.
- Berücksichtigen Sie bitte, dass der Fachbereich nur Leistungsnachweise der Rechts- und Staatswissenschaftlichen Fakultät der Universität Bonn beglaubigen kann.