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Digestenexegese

Die Digesten (oder: Pandekten) sind der umfangreichste und für die europäische Rechtsentwicklung wichtigste Teil des Corpus Iuris Civilis, das (so genannt erst seit ca. 1500) vom oströmischen Kaiser Justinian um 530 n.Chr. als Gesetz erlassen wurde. Die Digesten enthalten viele tausend Fragmente aus klassischen (d.h. in der Zeit der römischen Klassik, 50 v.Chr. – 250 n. Chr. entstandenen) Juristenschriften. Sie behandeln Rechtsfälle und Rechtfragen des bürgerlichen Rechts, wie sie ähnlich auch heute gestellt und beantwortet werden.
In der Exegese („Erklärung“) von Digestentexten lernt der Jurastudent, wie man die Bedeutung juristischer Texte erschließt. Weil die Ausdrucksform der römischen Juristen kurz und äußerst prägnant ist, schult man durch Lektüre und Diskussion solcher Texte auch die Kunst juristischer Formulierung. Schließlich zeigen die Texte der römischen Juristen, wie man nicht durch Deduktion aus Obersätzen, sondern durch Abwägen von Argumenten zu einer gerechten Konfliktlösung kommt. Bis zum Inkrafttreten der nationalen Gesetzbücher wurden die Juristen in ganz Europa an diesen Texten ausgebildet; es ist daher keine Überraschung, dass das römische Fallrecht bis heute unser juristisches Denken prägt.
Im Rahmen der Digestenexegese kann ein Proseminar-Schein erworben werden. Außerdem kann der Schein für das „Zertifikat im römischen Recht“ angerechnet werden. Dafür ist ein ausgewählter Digestentext in der Seminargruppe vorzustellen (Vortrag, etwa 20 min.) und anschließend eine schriftliche Exegese als Proseminararbeit anzufertigen (Exegese = Erklärung; es muss also ein Text interpretiert werden). Als Vorbereitung darauf wird im Rahmen des PS umfassend in die Methode der Exegese eingeführt, was Hinweise auf Fachliteratur und andere Hilfsmittel einschließt. Lateinkenntnisse sind von Vorteil, aber nicht zwingend erforderlich, weil mit Übersetzungen gearbeitet werden kann.
Voraussetzung für die Teilnahme am Proseminar „Digstenexegese“ ist das Bestehen der Abschlussklausur einer römischrechtlichen Vorlesung („Römische Rechtsgeschichte“ oder „Römisches Recht – Institutionen“). Wer im laufenden Semester an der VL „Römisches Recht – Institutionen“ teilnimmt, wird ebenfalls zum PS zugelassen.
Organisation: In den ersten Sitzungen wird anhand ausgewählter Texte gezeigt, wie man einen römischen Rechtstext exegiert. Anfang November wählt sich jede/r Teilnehmer/in einen Text aus einer Liste vorgeschlagener Texte. Ab Anfang Dezember werden die Vorträge gehalten, bis Ende Februar 2025 sind die (schriftlichen) PS-Arbeiten abzugeben.

  • Beginn der Veranstaltung: Mittwoch, 9.10.2024, 18-20 Uhr
  • Literatur: besondere Literatur wird nach Auswahl eines zu exegierenden Textes bekannt gegeben